Slogan
 
 

PSD Bank
Karlsruhe-Neustadt eG

BLZ 66090900

BIC GENO DEF1 P10

Suchen
Headergrafik Bauen und Wohnen
Energieeinsparverordnung
Energiesparen nach Vorschrift
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt den zulässigen Energieverbrauch von Immobilien. Die Verordnung setzt Obergrenzen für den Energieverbrauch von Neubauten fest und stellt gleichzeitig Mindestanforderungen für die Modernisierung von Altbauten. Damit schreibt sie nicht nur Häuslebauern vor, wie viel Energie in ihrem Neubau für Heizung, Warmwassererzeugung und Lüftung verbraucht werden darf, sondern verpflichtet unter bestimmten Voraussetzungen auch die Eigentümer bestehender Immobilien zu energetischen Modernisierungsmaßnahmen.

Strenge Regeln bei Neubauten
Ein Fenster wird gedämmt - dies ist in der Energieeinsparverordnung vorgeschrieben.Baugenehmigungen gibt es nur für geplante Immobilien, die bestimmte Energiestandards einhalten. Die wichtigste Messgröße dabei ist der Primärenergieverbrauch, in dessen Berechnung alle Faktoren wie Heizung, Dämmung und die energetische Bilanz der Energieerzeugung mit einbezogen werden.

Die Nutzung erneuerbarer Energien wird dabei besonders gefördert. Dem Bauherren steht es bei der Erreichung der geforderten Werte frei, ob er lieber in eine effiziente Wärmedämmung oder in eine sparsame Heizanlage investiert. Die energetischen Eigenschaften eines Neubaus lassen sich bereits in der Planungsphase errechnen und werden zwingend in einem Energieausweis festgehalten, der den Genehmigungsbehörden bei der Erteilung der Baugenehmigung als Entscheidungsgrundlage dient.

Zusätzlich dazu stellt die Verordnung so genannte bedingte Anforderungen an alle durchgeführten Modernisierungs-, Um- und Ausbaumaßnahmen. Dies betrifft beispielsweise die Erneuerung von Fenstern oder den Ausbau von Dachgeschossen. Grundsätzlich gilt: Die energetische Qualität eines Hauses darf bei keiner Baumaßnahme verschlechtert werden.

Nachrüstpflichten für Eigentümer

Nicht nur Bauherren nimmt die EnEV in die Pflicht: Auch Eigentümer bestehender Immobilien müssen zwingend innerhalb bestimmter Fristen energetische Sanierungsmaßnahmen in Bezug auf Dämmung und Heizsysteme durchführen. Bei selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern müssen diese erst bei einem Eigentümerwechsel vollzogen werden.

Das Einhalten der Energieeinsparverordnung bringt so neben dem Schutz der Umwelt auch handfeste Vorteile für Immobilienbesitzer. Senkt eine Baumaßnahme den Primärenergieverbrauch einer Immobilie, schlägt sich dies nicht nur im Energieausweis und dem Wiederverkaufswert positiv nieder, sondern auch in einer Senkung der laufenden Kosten der Immobilie. So amortisieren sich energetische Investitionen schnell.

 

 

PSD Bank Karlsruhe-Neustadt eG
Tel.: 07 21/91 82-4 00 oder 0 62 32/60 36-40
Fax: 07 21/91 82-2 79
E-Mail: info@psd-kn.de