Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Der perfekte Einstieg zur Finanzierung Ihrer Wohnwünsche
- Zum Bauen, Renovieren oder Kauf von Wohneigentum
- Anspruch auf zinsgünstiges Bauspardarlehen
- Individuelle Tarifvarianten und Laufzeiten
- Auch als Wohn-Riester-Vertrag möglich
Gemeinsam mit Deutschlands kundenstärkster Bausparkasse, der Bausparkasse Schwäbisch Hall (BSH), bieten wir Ihnen Bausparverträge mit attraktiver Verzinsung, günstigen Sparzeiten und höchstmöglicher Flexibilität. So werden Wohnträume wahr.
| Mindestbausparsumme |
10.000 EUR |
| Laufzeit |
alle Laufzeiten, je nach Tarif und Zahlungsmodi |
| Verzinsung |
je nach Tarif von 0,50 % bis 3,50 % (zzgl. staatlicher Förderung) |
| Sollzinssatz |
je nach Tarif von 1,95 % bis 3,75 % p.a. |
| Staatliche Förderung |
Anlageform für VL des Arbeitgebers,
Arbeitnehmersparzulage 9 % p.a.
Wohungsbauprämie 8,8 % p.a.
(abhängig von Einkommensgrenzen)
|
PSD Bank Karlsruhe-Neustadt eG
Tel.: 07 21/91 82-4 00 oder 0 62 32/60 36-40
Fax: 07 21/91 82-2 79
E-Mail: info@psd-kn.de
Bausparen = Sparen + Finanzieren
Der Bausparvertrag ist eine staatlich geförderte Spar- und Finanzierungsform und dient als Grundstock der Vermögensbildung. Mit Bausparen können Sie aktiv Ihre eigene Wohnsituation verbessern und Ihren Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen. Damit ist der Bausparvertrag auch die Basis für eine gesicherte Altersversorgung.
Sie sparen jeden Monat eine bestimmte Rate. Neben diesen regelmäßigen Einzahlungen können Sie auch Sonderzahlungen leisten. Das angesparte Guthaben wird je nach Tarifvariante unterschiedlich verzinst.
Staatliche Förderung
Bausparer profitieren zusätzlich von staatlichen Zulagen. Voraussetzung ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen.
Wohnungsbauprämie
Die 8,8 %-ige Wohnungsbauprämie wird für jährliche Sparbeiträge bis maximal 512 Euro bei Alleinstehenden und 1.024 Euro bei Verheirateten gezahlt. Prämienberechtigt sind Bausparer ab 16 Jahren, deren zu versteuerndes Einkommen jährlich 25.600 Euro bei Alleinstehenden bzw. 51.200 Euro bei Verheirateten nicht übersteigt.
Bausparern über 25 Jahren wird die Wohnungsbauprämie ausschließlich bei wohnwirtschaftlicher Verwendung der Bausparmittel gewährt. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei unseren Kundenberatern.
Arbeitnehmersparzulage
Der Staat fördert die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen (VL) mit einer Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9 % der VL. Voraussetzung für den Bezug der Arbeitnehmersparzulage ist die Einhaltung einer 7-jährigen Bindungsfrist sowie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 17.900 Euro bei Alleinstehenden bzw. 35.800 Euro bei Verheirateten.
Wohn-Riester
Zertifizierte Riester-Bausparverträge werden im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes als sogenannte Wohn-Riester-Verträge Riester-gefördert. Mehr zum Thema Wohn-Riester finden Sie hier.
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Fax: 07 21/91 82-2 79
E-Mail: info@psd-kn.de
Informationen zum Thema Bausparen als PDF-Download:
Hier die aktuelle Version des Adobe Reader kostenlos herunterladen
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Sie haben noch individuelle Fragen oder Beratungsbedarf?
Gerne beraten wir Sie telefonisch oder persönlich in einer unserer Geschäftsstellen oder bei Ihnen zu Hause - auch außerhalb unserer Öffnungszeiten.

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