Aufsichtsbehörde
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt und kontrolliert alle Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel in Deutschland.

Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren
Der erste Schritt im Falle Ihrer Unzufriedenheit sollte immer die Beschwerde bei der Bank selbst sein. Deshalb ist es empfehlenswert, zunächst eine schriftliche Entscheidung der Bank einzuholen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen. Daneben können sie sich auch beim
Ombudsmann beschweren, den Sie über die Kundenbeschwerdestelle beim BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (www.BVR.de) erreichen.
Auszahlungsbetrag
Der Auszahlungsbetrag ist ein anderer Begriff für Gesamtkreditbetrag (siehe dort) bzw. Nettodarlehensbetrag.

Bausparvertrag
Der Bausparvertrag ist ein Vertrag mit einer Bausparkasse, durch den der Bausparer nach Leistung von Sparzahlungen einen Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Bauspardarlehens erwirbt. Er wird über eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen. Zunächst wird der
Bausparvertrag bespart. Ist ein bestimmtes Mindestsparguthaben vorhanden (in der Regel die Hälfte der Bausparsumme) und sind weitere Voraussetzungen erfüllt, erhält der Bausparer mit der Zuteilung des Vertrags das angesparte Bausparguthaben sowie das zinsgünstige und zinsfeste
Bauspardarlehen. Die Höhe des Bauspardarlehens entspricht dabei der Differenz zwischen Bausparsumme und angespartem Bausparguthaben. Der Bausparer kann es für die Finanzierung des Erwerbs, des Baus, der Renovierung oder der Modernisierung von Wohneigentum erwenden.
Bausparen wird unter bestimmten Voraussetzungen staatlich gefördert (Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage, Riester-Förderung).

Bereitstellungszins
Bereitstellungszinsen werden von uns ab einem vereinbarten Zeitpunkt für den nicht ausgezahlten Darlehensbetrag bis zur Auszahlung berechnet. Sie sind das Entgelt dafür, dass wir Ihr Darlehen zu garantierten Konditionen bereitstellen, aber noch nicht auszahlen können, weil noch
nicht sämtliche Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind oder Sie das Darlehen noch nicht abgerufen haben.

Bürgschaft
Eine Bürgschaft dient uns als Sicherheit für die Rückzahlung eines Darlehens. Durch die Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge uns gegenüber, das Darlehen, das wir einem Dritten (dem so genannten Hauptschuldner) gegeben haben, einschließlich der Zinsen und Kosten zurück
zu zahlen, wenn der Hauptschuldner seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Siehe Aufsichtsbehörde.

Darlehenskonto
Auf einem Darlehenskonto werden der von Ihnen geschuldete Darlehensbetrag und fällige Zinsen und Kosten ebenso wie Ihre darauf geleisteten Zahlungen gebucht.

Darlehensvermittler
Darlehensvermittler vermitteln gewerblich Kredite an Kreditnehmer und erhalten dafür Provisionen. Die Provision kann entweder vom Kreditinstitut oder vom Kunden gezahlt werden.

Datenbankabfrage
Mit Hilfe einer Datenbankabfrage können wir Informationen über die wirtschaftliche Situation unserer Kunden bekommen, um die Möglichkeit des Kunden zur Rückzahlung eines Darlehens einschätzen zu können und zu entscheiden, ob wir einen Darlehensvertrag abschließen. Die
bekannteste Datenbankabfrage ist die sogenannte „SCHUFA-Auskunft“. Solche Abfragen werden wir selbstverständlich nicht ohne Ihr Einverständnis tätigen.

Disagio (Damnum)
Das Disagio (Damnum) stellt wirtschaftlich eine Zinsvorauszahlung dar. Es wird spätestens bei Auszahlung fällig und deshalb vom Darlehensbetrag einbehalten. Das Darlehen wird also nicht in voller Höhe (zu 100 %) ausgezahlt, sondern beispielsweise bei einem Disagio von 5% nur zu 95 % (Auszahlungsbetrag).

Durchschnittssatz des EURIBOR-Dreimonatsgeldes
Der Durchschnittssatz des EURIBOR-Dreimonatsgeldes ist der durchschnittliche Zinssatz für dreimonatige Termingelder in Euro im Interbankengeschäft, d. h., wenn Geld von einer Bank bei einer anderen Bank angelegt wird. Täglich melden bestimmte Kreditinstitute aus dem Inund
Ausland diese Zinssätze an einen Informationsanbieter, der daraus taggleich nach einem festgelegten Verfahren den Durchschnittssatz des EURIBOR-Dreimonatsgeldes ermittelt. Er wird oft als Referenzzinssatz bei Darlehen genutzt.

Effektiver Jahreszins
Der effektive Jahreszins beziffert in Form eines jährlichen Prozentsatzes des Gesamtbetrags des Darlehens alle von Ihnen jährlich zu tragenden Kosten. Diese Angabe ist die entscheidende Größe, um unterschiedliche Angebote von Kreditinstituten zu vergleichen.

Endfälliges Darlehen
Dies ist ein anderer Begriff für Zinszahlungsdarlehen.

Europäische Standardinformation für Verbraucherkredite
Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite sind vorvertragliche Informationen, die Sie von uns vor dem Abschluss eines Darlehensvertrages auf Papier oder einem dauerhaften Datenträger erhalten, um Sie über den wesentlichen Inhalt des Darlehensvertrages zu informieren. Den Kreditinstituten wird gesetzlich vorgegeben, welchen Inhalt diese Standardinformationen haben müssen und wie diese genau zu gestalten sind. Mit Hilfe der Standardinformationen können Sie deshalb die Angebote verschiedener Banken in den Ländern der Euro päischen Gemeinschaft vergleichen, da alle anderen Banken ebenso wie wir verpflichtet sind, Ihnen im Vorfeld eines Vertragsabschlusses die Informationen in derselben gestalteten Form zu erteilen.
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Bei dem Europäischen Standardisierten Merkblatt handelt es sich um das
Pendant zur Europäischen Standardinformation für Verbraucherkredite
(siehe dort) mit dem Unterschied, dass sich das Europäische Standardisierte
Merkblatt auf Immobiliardarlehen bezieht.

Fälligkeit
Fälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, von dem ab der Gläubiger die Leistung verlangen kann und der Schuldner den Anspruch erfüllen muss. Der Zeitpunkt der Fälligkeit einzelner Raten ist stets im Kreditvertrag geregelt.

Finanzierungsabschnitt
In vorher festgelegten Zeitabständen können Zinssätze und eventuell
auch sonstige Konditionen nach einer bestimmten Laufzeit neu fest -
gelegt werden. Die Anpassung der Konditionen erfolgt dabei entweder
dadurch, dass das Darlehen nach Ablauf der Festschreibungsfrist fällig
gestellt wird, durch einseitige Festlegung des Kreditinstituts oder durch
beidseitige Vereinbarung.

Fondsgebundene Lebensversicherung/Fondssparplan
Eine fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Form der Kapitallebensversicherung, bei der der gesamte Leistungsanspruch oder ein wesentlicher Teil direkt an die Wertentwicklung von bestimmten vertraglich vereinbarten Finanzinstrumenten, meist Fondsanteile, oder andere
Indizes, gebunden ist. Die entsprechenden Kapitalanlagen des Versicherers werden auf Rechnung und Risiko des Versicherungsnehmers gehalten. Wertveränderungen bzw. Kapitalerträge der vertraglich bestimmten Kapitalanlagen gehen vollständig zu Lasten bzw. zu Gunsten der Versicherungsnehmer.
Ein Fondssparplan ist ein Sparvertrag mit regelmäßiger Einzahlung in einen Investmentfonds. Durch die Wahl des zu besparenden Fonds können Fondssparpläne hinsichtlich Sicherheit, Verfügbarkeit, Rendite und Anlageschwerpunkt auf die individuellen Sparziele abgestimmt
werden. Im Regelfall werden fondsgebundene Lebensversicherungen im Zusammenhang mit Zinszahlungsdarlehen verwendet.

Gesamtbetrag
Das ist die Summe aus Gesamtkreditbetrag (siehe dort) und Gesamtkosten (siehe dort).
Gesamtkosten Gesamtkosten sind mitfinanzierte Kosten, Sollzinsen und sonstige Kosten, die der Verbraucher im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu zahlen hat und die dem Kreditgeber bekannt sind. Kosten für Nebenleistungen im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag, insbe -
sondere Versicherungsprämien, sind ebenfalls enthalten, wenn der Abschluss des Vertrages über diese Nebenleistung eine zusätzliche zwingende Voraussetzung dafür ist, dass der Kredit überhaupt oder nach den vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wird.

Gesamtkreditbetrag
Der Gesamtkreditbetrag ist die Obergrenze oder die Summe aller Beträge, die auf Grund eines Kreditvertrages zur Verfügung gestellt werden. Dies umfasst den an den Kunden bzw. auf Weisung des Kunden an Dritte ausgezahlten Betrag. Gesetzliche, zusätzliche Annahmen
Die Berechnung des effektiven Jahreszinses (siehe dort) hängt von verschiedenen Umständen ab. So z. B. der Kredithöhe, dem Sollzins – fest oder variabel –, dem Zeitpunkt der Auszahlung und der Laufzeit des Kredits, dem Zeitpunkt der Tilgungs- und Zinsleistungen. Diese werden
grundsätzlich entsprechend der vertraglichen Vereinbarung berücksichtigt. Sind dem Kreditgeber z. B. bei der Abgabe eines Kreditangebots (noch) nicht alle preisbestimmenden Umstände wie etwa Laufzeit und Auszahlungszeitpunkt bekannt oder hat der Kreditnehmer vertraglich
Wahlmöglichkeiten vereinbart, so z. B. wenn er den Tilgungsanteil seiner Leistungsraten variieren kann, werden zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Effektivzinsangabe in der Preisangabenverordnung (Ziff. II. der Anlage zu § 6 PangV – www.bundesrecht.juris.de) für diese Fälle zusätzliche Annahmen bestimmt. Diese Annahmen werden dann der Effektivzinsberechnung
zu Grunde gelegt.

Handelsregister
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen (Neueintragung, Veränderung, Löschung) über die angemeldeten Kaufleute im Bezirk des zuständigen Registergerichts führt; ausgenommen sind so genannte „Kleingewerbetreibende“. Das Handelsregister wird seit 2007 elektronisch geführt (www.Handelsregister.de). Zweck des
Handelsregisters ist es, jedermann darüber Auskunft zu geben, wer Kaufmann ist und wie dessen wichtigste Rechtsverhältnisse gestaltet sind. So Angaben zu Firma, Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift, Gegenstand des Unternehmens, vertretungsberechtigte Personen, Rechtsform des Unternehmens, Grund- oder Stammkapital,
Kommanditisten und Mitglieder. Neben dem Handelsregister werden als öffentliche Register z. B. noch das Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister geführt.

Kapitallebensversicherung/Rentenversicherung
Während bei einer Risikolebensversicherung (siehe dort) lediglich das Todesfallrisiko finanziell abgesichert ist, wird bei der Kapitallebensversicherung zusätzlich ein Teil der eingezahlten Beiträge für die Kapitalbildung verwendet und in der Regel zum vereinbarten Zeitpunkt wieder
ausgezahlt.
Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall, auch als gemischte Lebensversicherung bezeichnet: Sowohl der Todesfall vor als auch das Erleben des Endes der Vertragslaufzeit (Ablauf) stellen einen Versicherungsfall dar und führen zur Leistung mindestens des im
Versicherungsvertrags vereinbarten festen Geldbetrags. Stirbt der Versicherte vor Ablauf des Vertrages, erhalten die Bezugsberechtigten die garantierte Versicherungssumme zuzüglich der fälligen Überschussanteile (Todesfallver sicherung). Erlebt der Versicherte den vereinbarten
Zeitpunkt, z. B. das 65. Lebensjahr, bekommt er selbst diesen Betrag (Erlebensfallver sicherung). Ein Teil der eingezahlten Beiträge wird zur Kapitalbildung verwendet, der andere Teil dient der Abdeckung des Todesfallrisikos und der Verwaltungskosten. Der Lebensversicherungs -
vertrag kommt zwischen dem Lebensversicherer und dem Ver sich e r ungsnehmer
zustande. Die Kapitallebensversicherung ist von der Risikolebensversicherung (siehe dort) abzugrenzen.
Die private Rentenversicherung ist eine Variante der Lebensversicherung, bei der ab einem bestimmten Zeitpunkt eine lebenslange Leibrente in vereinbarter Höhe gezahlt wird. Versichert wird nicht das Risiko des zu frühen Todes (Versicherung auf den Todesfall), sondern das wirtschaftliche Risiko des zu langen Lebens (Versicherung auf den Erlebensfall).
Die klassische Form ist die Rentenversicherung mit auf geschobener Rentenzahlung. Das heißt, dass der Versicherte das Kapital durch regelmäßige Zahlungen aufbaut oder einen Einmalbeitrag leistet. Zu einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt kann der Versicherte von seinem Kapitalwahlrecht Gebrauch machen, sofern dies vereinbart ist. Das heißt, er wählt, ob er eine lebenslange Rente oder einmalig einen hohen Geldbetrag – die Kapitalabfindung – erhalten möchte. Bei der Sofortrente beginnt die Rentenauszahlung auf Lebenszeit unmittelbar
nach Vertragsschluss und Einzahlung des Einmalbetrags. Varianten der privaten Rentenversicherung sind die deutsche Riester-Rente und die Basisrente. Vgl. auch den Begriff Lebensversicherung.

Kreditgeber
Kreditgeber und damit Gläubiger der Kreditforderung ist, wer einem anderen – z. B. einem Verbraucher oder Unternehmen – einen Kredit gewährt. Geschäftsmäßig betreiben dies die Kreditgenossenschaften. Für die Gewährung des Kredits berechnet der Kreditgeber Zinsen.
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer werden im Kreditvertrag schriftlich festgelegt.

Kreditwürdigkeit
Vor Kreditvergabe prüft jedes Kreditinstitut die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers, d. h. die Wahrscheinlichkeit mit der der Kreditnehmer seine Zahlungsverpflichtungen erfüllen kann. Grundlage der Prüfung können seine Auskünfte sein und/oder die Auskünfte von Datenbanken.

Lebensversicherung und Kreditvertrag
Eine Lebensversicherung setzt den Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages mit einer Versicherungsgesellschaft voraus. Im Lebensver sicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die im Versicherungsfall – meist Tod während einer bestimmten Zeit (Todesfallversicherung) oder Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfallversicherung) – an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann – je nach Vereinbarung im Darlehensvertrag – zur Tilgung oder Absicherung eines Darlehens eingesetzt werden.
Bei Einsatz einer Lebensversicherung zu Tilgungszwecken besteht für Sie das Risiko einer Tilgungslücke, wenn z. B. künftig eine geringere Überschussbeteiligung bei der Lebensversicherung anfällt. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, den Darlehensrestbetrag mit anderweitigen Mitteln zurückzuzahlen. Sowohl der Tilgungs- als auch der Sicherungszweck einer Lebensversicherung setzt die Abtretung der Lebensversicherung an die Bank voraus. Vor der Abtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung sollten Sie durch einen steuerlichen Berater prüfen lassen, ob eventuelle Steuervorteile aus dem Versicherungsvertrag durch die Abtretung gefährdet werden. Vgl. auch die Begriffe Kapitallebensversicherung und Risikolebens-versicherung.

Lohn- und Gehaltsabtretung
Im Einzelfall kann die Darlehensgewährung davon abhängen, dass Sie uns ihre Lohn- und Gehaltsansprüche als Kreditsicherheit abtreten. Im Fall von Zahlungsstörungen sind wir in diesem Fall berechtigt, die Abtretung Ihrem Arbeitgeber gegenüber offenzulegen und den pfändbaren Teil Ihres Arbeitseinkommens direkt an uns überweisen zu lassen.

Nennbetrag
Der Nennbetrag – früher auch Darlehensnennbetrag oder Nominalbetrag genannt – ist der Kapitalbetrag, der verzinst wird und von Ihnen zurückzuzahlen ist, z. B. Auszahlungsbetrag und Disagio (siehe jeweils dort).

Nettodarlehensbetrag
Der Nettodarlehensbetrag ist ein anderer Begriff für Gesamtkreditbetrag
(siehe dort) bzw. Auszahlungsbetrag.

Notarkosten
Bestimmte Rechtsgeschäfte müssen vor einem Notar abgeschlossen werden, beispielsweise der Kauf einer Immobilie oder eine Grundschuldbestellung für die finanzierende Bank. Der Notar berechnet für seine Tätigkeit die gesetzlich festgelegten Gebühren. Hinzu kommen eventuell
Auslagen des Notars und außerdem die gesetzliche Umsatzsteuer.

Pfandrecht
Der Kreditgeber erhält das Recht, einen bestimmten Gegenstand oder ein Recht zu verwerten, wenn der gesicherte Kredit nicht ordnungsgemäß zurückgezahlt wird. Die Verwertung erfolgt in der Regel durch Versteigerung (Auktion) oder Verkauf des Pfandgegenstandes, bzw. durch die Vollstreckung aus dem verpfändeten Recht.

Raten
In regelmäßigen Abständen (meistens monatlich oder vierteljährig) vom Kreditnehmer an den Kreditgeber vereinbarungsgemäß zu leistende Teilzahlungen. Üblicherweise enthält die Rate zwei Komponenten, nämlich einen Zins- und einen Tilgungsanteil.

Referenzzinssatz
Repräsentativer Zinssatz, an dem, bzw. an dessen Veränderungen sich andere Zinssätze orientieren. Bedeutende Referenzzinssätze sind beispielsweise die einheitlichen europäischen Referenzzinssätze EURIBOR, die täglich für verschiedene Kreditlaufzeiten festgelegt und in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank und der Europäischen Zentralbank veröffentlicht werden. Vgl. auch den Begriff Durchschnittssatz des EURIBOR-Dreimonatsgeldes.

Restkreditversicherung
Eine Restkreditversicherung ist eine Zusatzversicherung zum Kredit. Sie übernimmt je nach vereinbartem Versicherungsumfang die Zahlung der Kreditraten an die Bank, wenn Sie z. B. Ihre Arbeit verlieren, arbeitsun fähig werden oder auch im Todesfall. Die Versicherungsbeiträge sind davon abhängig, welche und wie viele Risiken Sie versichern wollen. Lesen Sie sich die Versicherungsbedingungen bitte aufmerksam durch. Wenn Ihnen etwas nicht klar ist, so fragen Sie bitte nach. Ihre Bank und die Versicherungsgesellschaft geben Ihnen gerne Antwort. Eine Rest kreditversicherung ist grundsätzlich freiwillig. Sie ist unab hängig von der Vergabe des Kredites. Auch wenn Sie sich nicht versichern und die Risiken selbst tragen wollen, können Sie einen Kredit erhalten.

Restschuld
Meint den Betrag, den der Kreditgeber vom Kreditnehmer zu einem bestimmten Stichtag insgesamt, d. h. einschließlich Zinsen und Kosten, noch verlangen kann, der also noch zur Rückzahlung offensteht.

Risikolebensversicherung
Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung (siehe dort) wird bei einer Risikolebensversicherung allein das Todesfallrisiko finanziell abgesichert. Stirbt der Versicherungsnehmer, wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte Summe an die Bezugsberechtigten ausgezahlt. Kapital wie bei der
Kapitallebensversicherung wird nicht gebildet. Dementsprechend sind die Beiträge für eine Risikolebensversicherung geringer.
Sicherheit
Sicherheit im Rechtssinne bezeichnet alle Rechtsgeschäfte, deren Hauptzweck die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit ist, dass der Gläubiger einer Forderung diese auch nebst Zinsen zurückgezahlt bekommt, sei es, dass der Schuldner seiner Leistungspflicht nachkommt, sei es,
dass ein anderer die Schuld erfüllt, sei es, dass der Gläubiger zum Zwecke der Befriedigung seines Anspruchs auf bestimmte Vermögensgegenstände zugreifen kann, deren Wert für die Erfüllung des Anspruchs des Gläubigers haftet. Eine übliche Sicherheit ist z.B. die Grundschuld.
Sollzinssatz
Der Sollzinssatz ist der Zinssatz, der auf den zu verzinsenden Nennbetrag (siehe dort) zu zahlen ist.

Sollzinssicherungsvereinbarung
Wenn Sie bereits einen laufenden Verbraucherdarlehensvertrag haben und sich aktuell niedrige Sollzinsen für den Zeitpunkt einer Vertragsverlängerung sichern möchten, können Sie mit einer Sollzinssicherungsvereinbarung den Sollzins für eine Anschlussfinanzierung vorab fest
vereinbaren.

Sondertilgung
Sondertilgungen sind Tilgungen, welche über die regelmäßig zu entrichtenden Tilgungen hinausgehen. Durch Sondertilgungen können die Laufzeit und die Höhe der Tilgungsraten verändert werden. Sondertilgungen sind nur möglich, wenn sie vorher vertraglich vereinbart
werden.

Tilgung
Nimmt ein Kunde ein Darlehen auf, so ist der Kreditgeber verpflichtet, dem Kunden den vereinbarten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Zins zu bezahlen und das Darlehen bei Fälligkeit zurückzuerstatten, d. h. zu tilgen.

Tilgungsbeträge
Sie müssen den eingeräumten Kredit entsprechend der Vereinbarung im Kreditvertrag tilgen, das heißt zurückzahlen. Diese Rückzahlungsbeträge nennt man Tilgungsbeträge. Einzelheiten zur Höhe Ihrer Tilgungsbeiträge können Sie der vorvertraglichen Information oder einem Tilgungsplan
(siehe dort) entnehmen.

Tilgungsplan
Ergibt sich der Zeitpunkt für die Rückzahlung des Kredites aus dem Vertrag, können Sie von der Bank jederzeit, auch wiederholt, einen Tilgungsplan in Textform verlangen. Der Tilgungsplan führt Ihnen nicht nur Ihre Belastung und den Stand der Rückführung des Darlehens vor Augen. Er dient auch dazu, im Streitfall rasch zu ermitteln, welche Forderungen der Bank offen sind und auf welche Einzelforderung Sie welche Leistung erbracht haben. Bei Verträgen mit gebundenem Sollzinssatz
gibt der Tilgungsplan an, welche Zahlungen Sie in welchen Zeitabständen leisten müssen und welche Bedingungen für diese Zahlungen gelten. Er schlüsselt auf, in welcher Höhe die Bank Teilzahlungen auf den Kredit, die nach dem Sollzinssatz berechneten Zinsen und die sonstigen Kosten anrechnet. Ist der Sollzinssatz nicht gebunden oder kann die Bank die sonstigen Kosten anpassen, ist der Tilgungsplan nur für die Dauer bis zur nächsten Anpassung des Sollzinssatzes verbindlich.

Verbundener Vertrag
Ein Kreditvertrag zwischen Ihnen und der Bank und ein Vertrag zwischen Ihnen und einem Unternehmer über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung sind verbunden, wenn der Kreditvertrag ganz oder teilweise der Finanzierung des anderen Vertrags dient und beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Eine wirtschaftliche Einheit ist insbesondere anzunehmen, wenn der Unternehmer selbst Ihre Gegenleistung finanziert. Sind Bank und Unternehmer nicht identisch, liegt eine wirtschaftliche Einheit vor, wenn sich die Bank bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Kreditvertrages der Mitwirkung des Unternehmers bedient. Bei einem finanzierten Erwerb eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen Rechts (z. B. eines Erbbaurechtes) liegt eine wirtschaftliche Einheit nur in zwei Fällen vor: Entweder verschafft die Bank selbst Ihnen das Grundstück oder das grundstücksgleiche Recht
oder sie fördert den Erwerb des Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts durch Zusammenwirken mit dem Unternehmer. Das liegt vor, wenn sich die Bank die Veräußerungsinteressen des Unternehmers ganz oder teilweise zu Eigen macht, weil sie bei der Planung, Werbung oder Durchführung des Projekts Funktionen des Unternehmers übernimmt
oder weil sie den Unternehmer einseitig begünstigt. Allein der Umstand, dass die Bank den Kredit zur Verfügung stellt, begründet noch keine wirtschaftliche Einheit. Die wirtschaftlich verbundenen Verträge bilden kein einheitliches Rechtsgeschäft, sondern bleiben rechtlich selbstständige
Verträge. Ihr rechtliches Schicksal ist jedoch eng miteinander verbunden. Wenn Sie den Kreditvertrag widerrufen, sind Sie bei verbundenen Verträgen auch nicht mehr an den finanzierten Erwerbsvertrag gebunden. Das gilt nicht, wenn der Kredit der Finanzierung des Erwerbs von Finanzinstrumenten (z. B. Aktien) dient. Umgekehrt wirkt sich der Widerruf des finanzierten Erwerbsvertrags entsprechend auf den Kreditvertrag aus.

Verzugszinssatz
Soweit Sie mit Zahlungen, die Sie auf Grund des Kreditvertrages schulden, in Verzug kommen, haben Sie den geschuldeten Betrag zu verzinsen. Der Verzugszins soll den Schaden der Bank pauschal ausgleichen, den diese durch Ihr vertragswidriges Verhalten erleidet. Der Verzugszinssatz beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Für Immobiliardarlehens-verträge beträgt der Verzugszinssatz zweieinhalb Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz ist veränderlich. Die Deutsche Bundesbank gibt den geltenden Basiszinssatz unverzüglich nach dem 1. Januar bzw. 1. Juli im Bundesanzeiger bekannt. Den jeweils
aktuellen Basiszinssatz können Sie in der Bank erfragen. Er wird auch in zahlreichen Medien veröffentlicht. Im Einzelfall kann die Bank einen höheren oder Sie einen niedrigeren Schaden nachweisen.

Vorfälligkeitsentschädigung
Zahlen Sie einen Kredit ganz oder teilweise vorzeitig zurück, kann die Bank von Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Grund hierfür ist folgender: Die Bank erleidet durch die vorzeitige Tilgung eines Kredites einen finanziellen Nachteil. Sie hat sich nämlich in der Regel laufzeitkonform refinanziert und muss diese Refinanzierung trotz vorzeitiger Rückzahlung des Kredites weiter bedienen. Diesen Nachteil soll die Vorfälligkeits-entschädigung ausgleichen.

Widerrufsrecht
Das Gesetz räumt dem Kreditnehmer bei Abschluss eines Verbraucherkreditvertrages
grundsätzlich ein besonderes Widerrufsrecht ein. Dies bedeutet, dass ein Darlehensnehmer an eine auf den Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages gerichtete Willenserklärung nur dann gebunden ist, wenn er sie nicht dem Darlehensgeber gegenüber unter Wahrung der Widerrufsfrist schriftlich widerruft. Die näheren Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufs können Sie der Information über das Widerrufsrecht entnehmen.

Zahlungsaufschub
Jede entgeltliche Vereinbarung zwischen Gläubiger und dem Schuldner einer Leistung, durch die die Fälligkeit der Leistung hinausgeschoben wird (Stundung).

Zahlungsmittel
Je nach Vereinbarung mit dem Darlehensgeber können Sie sich verschiedener Zahlungsmittel bedienen, um Ihre Darlehensschuld zurückzuzahlen. Zu den Zahlungsmitteln zählen zunächst auf Euro lautende Banknoten – als einzige gesetzliche Zahlungsmittel – und Buch- oder Giralgelder
(insbesondere Guthaben bei Geschäftsbanken). Geldersatzmittel, wie z. B. Schecks oder Wechsel oder andere Zahlungsmittel, wie z. B. Kreditkarten, bewirken noch keine unmittelbare Erfüllung Ihrer Verbindlichkeiten, sondern wirken zunächst nur „erfüllungshalber“. So wird z. B. durch den Einsatz eines Schecks eine Verbindlichkeit erst dann getilgt, wenn der Scheck auch tatsächlich eingelöst worden ist. Die Verwendung von Zahlungsmitteln kann mit weiteren Kosten verbunden sein (in der Regel z. B. bei Kreditkarten).
Zahlungsverzug
Werden die aus einem Darlehen geschuldeten Verbindlichkeiten nicht zu den vereinbarten Fälligkeiten oder nach Mahnung geleistet, so gerät der Darlehensnehmer in Verzug. Es liegt jedoch kein Verzug vor, solange die Zahlung infolge eines Umstandes unterbleibt, der nicht vom
Darlehensnehmer zu vertreten ist. Im Falle des Verzugs hat der Darlehensnehmer
grundsätzlich den geschuldeten Betrag zu verzinsen (siehe Verzugszinssatz).

Zahlungsvorgang
Jede Bereitstellung, Übermittlung oder Abhebung eines Geldbetrags, unabhängig von der zugrunde liegenden Rechtsbeziehung zwischen Zahler und Zahlungsempfänger.
Zinsanpassungsklausel
Vereinbarung im Kreditvertrag, die den Kreditgeber berechtigt, den Zins entsprechend dem im Einzelnen vereinbarten Maßstab zu senken oder anzuheben. Wie bei den Zinsgleitklauseln ist die Zinsanpassungsklausel mit einem Index verknüpft. Der Bank steht aber hinsichtlich der Höhe der
Anpassung ein Ermessen, abhängig von ihrer eigenen Refinanzierungssituation zu.
Zinsanteil
Anteil der Zinsen, die bei einem Annuitätendarlehen in der über die gesamte Dauer der Sollzinsbindung gleichbleibenden Rate enthalten sind.

Zinsbindungszeitraum
Im Darlehensvertrag festgelegter Zeitraum, für den ein fester Sollzins vereinbart ist (Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz).
Zinsgleitklausel
Vertragliche Vereinbarung, wonach der Zinssatz für ein Darlehen bei bestimmten Veränderungen von Referenzzinssätzen (z. B. der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte EURIBOR) ohne Ermessen an die veränderten Kapitalmarktverhältnisse angepasst wird.

Zinssatzänderung
Nach Ablauf der Zeit, für die ein fester Zins vereinbart wurde, kann sich der Zins in Abhängigkeit von dem dann bestehenden Zinsniveau ändern.

Zwangsversteigerung
Kommt der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht nach, kann der Darlehensgeber z. B. die Zwangsversteigerung der als Sicherheit dienenden Immobilie beantragen.
