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VL-Sparen
 

Arbeitnehmersparzulage

Mit der "Arbeitnehmersparzulage" beteiligt sich der Staat an ihrem Vermögensaufbau. Dabei haben Sie Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss von bis zu 114,30 Euro pro Jahr. Wichtig ist, dass Sie die richtige Anlageform - Bausparvertrag oder Fondssparvertrag - wählen und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

 

Wohnungsbauprämie 

Daneben fördert der Staat Bausparverträge zusätzlich mit einer "Wohnungsbauprämie" von bis zu 45,06 Euro jährlich. Diese bekommt jeder ab 16 Jahren, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.

 

Das zu versteuernde Einkommen ist nicht zu verwechseln mit dem Bruttoeinkommen. Dieses kann wesentlich höher liegen. 

 

Tipp: Die Arbeitnehmersparzulage für die Anlageformen Aktienfonds und Bausparen sowie die Wohnungsbauprämie können auch gleichzeitig genutzt werden. Somit beträgt der maximale Zuschuss vom Staat pro Jahr 167,36 Euro für Alleinstehende und 334,72 Euro für Verheiratete.
 

Die staatliche Förderung im Überblick

 

Staatliche Förderung  Anlageform 

Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen)

 

 

alleinstehend/

verheiratet 

Förderfähige Maximalbeiträge pro Jahr 

 

 

alleinstehend/ verheiratet 

Förderhöhe 

Ihr maximaler Zuschuss vom Staat pro Jahr 

 

alleinstehend/  verheiratet 

Arbeitnehmer-Sparzulage 

 

 

Bausparen

 

 

Aktienfonds  

        17.900 Euro

        35.800 Euro

 

        20.000 Euro

        40.000 Euro  

        470 Euro

        940 Euro 

 

        400 Euro   

        800 Euro 

        9 % 

 

 

      20 % 

    42,30 Euro

    84,60 Euro

 

    80,00 Euro

  160,00 Euro  

 

 

 

Wohnungs-bauprämie Bausparen

25.600 Euro

51.200 Euro 

   512 Euro

1.024 Euro 

8,8 % 

    45,06 Euro      90,12 Euro