Arbeitnehmersparzulage
Mit der "Arbeitnehmersparzulage" beteiligt sich der Staat an ihrem Vermögensaufbau. Dabei haben Sie Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss von bis zu 114,30 Euro pro Jahr. Wichtig ist, dass Sie die richtige Anlageform - Bausparvertrag oder Fondssparvertrag - wählen und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Wohnungsbauprämie
Daneben fördert der Staat Bausparverträge zusätzlich mit einer "Wohnungsbauprämie" von bis zu 45,06 Euro jährlich. Diese bekommt jeder ab 16 Jahren, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Das zu versteuernde Einkommen ist nicht zu verwechseln mit dem Bruttoeinkommen. Dieses kann wesentlich höher liegen.
Tipp: Die Arbeitnehmersparzulage für die Anlageformen Aktienfonds und Bausparen sowie die Wohnungsbauprämie können auch gleichzeitig genutzt werden. Somit beträgt der maximale Zuschuss vom Staat pro Jahr 167,36 Euro für Alleinstehende und 334,72 Euro für Verheiratete.
Die staatliche Förderung im Überblick
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Arbeitnehmer-Sparzulage
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Bausparen
Aktienfonds
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17.900 Euro
35.800 Euro
20.000 Euro
40.000 Euro
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470 Euro
940 Euro
400 Euro
800 Euro
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9 %
20 %
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42,30 Euro
84,60 Euro
80,00 Euro
160,00 Euro
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| Wohnungs-bauprämie |
Bausparen |
25.600 Euro
51.200 Euro
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512 Euro
1.024 Euro
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8,8 % |
45,06 Euro 90,12 Euro
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