Slogan
 
 

PSD Bank
Karlsruhe-Neustadt eG

BLZ 66090900

BIC GENO DEF1 P10

Suchen
Header_VWL.jpg
VL-Sparen
 

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Jährlich bis zu 480 Euro Zuschuss vom Arbeitgeber
  • Staatliche Förderung möglich
  • Strukturierter Vermögensaufbau
  • Begrenzte Laufzeit 

Nutzen Sie bereits die Vorteile des vermögenswirksamen Sparens? Wenn nicht, verzichten Sie jährlich auf einen Arbeitgeberzuschuss von bis zu 480 Euro! Fragen Sie am besten gleich bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob und in welcher Höhe Sie vermögenswirksame Leistungen erhalten.

 

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind tarifvertraglich oder per Arbeitsvertrag vereinbarte Geldleistungen durch den Arbeitgeber. Dieser überweist die vermögenswirksamen Leistungen

direkt in einem vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Sparvertrag z. B. Bausparvertrag oder Fondssparplan. Der Sparvertrag läuft sechs Jahre. Anschließend folgt eine Sperrfrist von höchstens einem Jahr. Erst danach kann der VL-Sparer frei über das Geld verfügen.

 

Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende. Teilzeitbeschäftigte erhalten die VL-Leistungen meist nur anteilig. Wer neu in einen Job einsteigt, bekommt die VL oft erst nach Ablauf der Probezeit. 

 

Tipp: Auch wenn der Arbeitgeber keinen Zuschuss gewährt, kann der Arbeitnehmer durch seine Eigenleistung die volle staatliche Sparzulage kassieren. Der Arbeitgeber behält diesen Betrag vom Gehalt ein und leitet ihn an das Anlagekonto des Arbeitnehmers weiter.