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Eine junge Frau arbeitet an ihrem Laptop

Einfach. Schnell. Komfortabel.

Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES)?

Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist eine digitale Unterschrift, die den höchsten Sicherheitsstandards entspricht und rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist. „Qualifiziert“ bedeutet dabei, dass für die Echtheit Ihrer Unterschrift ein zertifiziertes Unternehmen bürgt, das von europäischen Behörden zugelassen ist und beaufsichtigt wird. Das macht die qualifizierte elektronische Signatur besonders sicher für Sie und Ihre Geschäftspartnerinnen und -partner.

Vorteile der QES

rechtsgültig

Der rechtswirksame Abschluss eines Vertrages ist auch in elektronischer Form mit Ihrem Namen und ihrer QES möglich. 

flexibel & zeitsparend

Sie können die Dokumente orts- und zeitunabhängig signieren. Wartezeiten verkürzen sich, der Gang zur Post entfällt.

nachhaltig

Ausdrucken und Versenden von papierhaften Verträgen wird mittels digitalem Vertragsversand unnötig.

sicher

Die Vertragsunterlagen werden Ihnen in einem geschützten Bereich zur Verfügung gestellt.

Im Video wird die QES Schritt für Schritt kurz erklärt.

Dies ist ein YouTube-Video. Sobald Sie das Video starten, gelten die Google Datenschutzrichtlinien.

Im Video wird die QES Schritt für Schritt kurz erklärt.

Häufig gestellte Fragen zur QES

Mit welchem Anbieter erfolgt der digitale Vertragsabschluss?

Wir arbeiten mit finstreet, einem Unternehmen der fin/One GmbH zusammen (www.finstreet.de).

Wie erfolgt die Legitimation bei Neukunden?

Für Neukunden bzw. nicht legitimierte Kunden wird automatisch der Prozess zur Videolegitimation (Idnow) vorgeschaltet. Erst nach erfolgreicher Legitimation je Darlehensnehmer startet der Unterschriftsprozess.

Kann der Kunde zwischen digitalem Vertragsabschluss und Postversand wählen?

Ja, der Kunde hat die Möglichkeit sich für eine der beiden Versandarten zu entscheiden. (Zustimmungserklärung gem. Unterlagenstandards)

Gibt es Kunden, welche den digitalen Vertragsabschluss nicht nutzen können?

Es gibt einen minimalen Anteil an Kunden, welche den digitalen Vertragsabschluss nicht nutzen können. Diese Kunden erhalten die Vertragsunterlagen automatisch per Post und müssen sich auch per Post-Ident legitimieren.

Ist der digitale Vertragsabschluss möglich, wenn die Kunden keine E-Mail-Adresse und / oder Mobilnummer besitzen?

Der digitale Vertragsabschluss ist in diesem Fall nicht möglich. Wir benötigen hierfür zwingend je Darlehensnehmer eine eigene E-Mail-Adresse sowie eine eigene Mobilnummer.

Kann eine E-Mail-Adresse und / oder Mobilnummer bei zwei Darlehensnehmern doppelt verwendet werden?

Pro Darlehensnehmer wird eine eigene E-Mail-Adresse und eigene Mobilnummer benötigt. Somit ist eine Doppelnutzung ausgeschlossen.

Funktioniert der digitale Vertragsabschluss nur in Deutschland?

Der digitale Vertragsabschluss kann orts- und zeitunabhängig durchgeführt werden.

Welche Informationen erhalten die Kunden nach Darlehenszusage?

Nach Erstellung der Vertragsunterlagen wird eine E-Mail inkl. Link zu den Vertragsunterlagen verschickt. Sobald der Kunde den Link öffnet, erhält er die benötigte TAN zum Zugriff auf die Dokumente per sms. Beim Klick auf „jetzt unterzeichnen“ erhält der Kunde eine weitere TAN per sms und erzeugt dadurch die digitale Unterschrift.

Kann der Vorgang zwischen Legitimation und Vertragsunterschrift unterbrochen werden?

Grundsätzlich kann der Vorgang zur digitalen Vertragsunterschrift unterbrochen und innerhalb der Annahmefrist (14 Kalendertage) zu einem späteren Zeitpunkt wieder gestartet werden.

Braucht der Kunde einen Zugang zum Onlinebanking für die digitale Vertragsunterschrift?

Der digitale Vertragsabschluss funktioniert losgelöst vom Onlinebanking. Eine Anmeldung zum OnlineBanking ist bei uns jedoch grundsätzlich erforderlich.