PSD Bank Karlsruhe-Neustadt eG
PSD OnlineBanking

Common Reporting Standard

Wir brauchen Ihre Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit

Mit dem Common Reporting Standard (CRS) können Staaten seit dem 1. Januar 2016 untereinander Finanzdaten austauschen, um grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu bekämpfen. In Deutschland wurde der CRS durch das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) umgesetzt. Wir sind deshalb verpflichtet, Sie zu fragen, ob Sie im Ausland steuerlich ansässig sind. Dazu benötigen wir eine Selbstauskunft von Ihnen, die Sie bequem mithilfe Ihres OnlineBankings bei uns einreichen können. Liegt eine steuerliche Ansässigkeit im Ausland vor, leitet das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Informationen zu Konten und Kapitalerträgen an die zuständigen ausländischen Finanzbehörden weiter.

Wer ist betroffen?

Steuerliche Ansässigkeit bedeutet, dass Sie in dem betreffenden ausländischen Staat unbeschränkt steuerpflichtig sind. In den am CRS teilnehmenden Ländern ist die steuerliche Ansässigkeit an den Wohnsitz, den ständigen Aufenthaltsort oder vergleichbare Kriterien geknüpft. Welche Regelung genau gilt, hängt von den Gesetzen des jeweiligen Staates ab. Sie zahlen für gewöhnlich entweder dort Steuern, wo Ihr Wohnsitz angemeldet ist, oder dort, wo Sie sich die meiste Zeit aufhalten, wenn dieser Aufenthaltsort nicht Ihr angemeldeter Wohnsitz ist.

Was muss ich melden?

Meldepflichtig sind Finanzkonten, also bankübliche Einlagekonten wie Kontokorrent-, Spar- und Termineinlagen, sowie Wertpapierdepots von Kontoinhaberinnen und Kontoinhabern oder wirtschaftlich Berechtigten, die in einem CRS-Land steuerlich ansässig sind. Ebenso meldepflichtig sind Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge sowie Bruttoerlöse aus Einlösung, Veräußerung oder Abtretung von Finanzinstrumenten. Darüber hinaus sind Konten und Depots von natürlichen Personen sowie von Unternehmen bzw. Gesellschaften betroffen, die entweder Sitz, Gründung oder Adresse in einem CRS-Land aufweisen, oder an denen Personen zu mindestens 25 Prozent beteiligt sind, die in einem CRS-Land steuerlich ansässig sind.

Prüfung von Kundinnen und Kunden

Eine Prüfung wird außerdem in folgenden Fällen ausgelöst:
 

  • Wenn nur eine Telefonnummer im Meldeland, aber keine deutsche vorliegt.
  • Wenn die aktuelle Post- oder Hausadresse im Meldeland liegt
  • oder wenn die aktuell gültige Handlungs- oder Verfügungsvollmacht/Zeichnungsberechtigung zugunsten einer Person mit Anschrift in einem Meldeland liegt.

Wenn wir bei Ihnen eines der zuvor genannten Anzeichen entdecken, informieren wir Sie.

Bestätigen oder Widerlegen der steuerlichen Ansässigkeit

Sie können uns auf unsere Anfrage hin bestätigen, dass Sie im Ausland steuerlich ansässig sind. Dann übermitteln wir Ihre Steuerdaten jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Belege einzureichen, um zu beweisen, dass Sie nicht im Ausland ansässig sind. Wenn wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, müssen wir Ihre Kontodaten an das BZSt melden.

Gesetzliche Grundlagen und weiterführende Informationen

Mehr zum Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen:

Haben Sie noch Fragen zum Common Reporting Standard?

FAQ zum Common Reporting Standard

Warum muss die PSD Bank Karlsruhe-Neustadt eG steuerlich relevante Informationen über Kundinnen und Kunden melden, die im Ausland steuerlich ansässig sind?

Um grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu bekämpfen, ist Ihre Bank durch das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes dazu verpflichtet. Die Informationen werden an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt und von dort an die zuständigen ausländischen Finanzbehörden weitergeleitet.

Wann genau bin ich steuerlich im Ausland ansässig?

Das hängt von den Vorschriften des jeweiligen Staates ab. Dabei zählen meist in erster Linie der Wohnsitz bzw. der Unternehmenssitz oder der Sitz der Geschäftsleitung. Es ist möglich, in mehreren Staaten gleichzeitig steuerlich ansässig zu sein.

Warum darf die PSD Bank Karlsruhe-Neustadt eG die Daten der Kundinnen und Kunden weitergeben?

Nach § 3 Abs. 2 des FKAustG sind Banken verpflichtet, die Daten und Informationen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Nach § 8 dieses Gesetzes müssen Banken die so gewonnenen Daten weitergeben.

Das könnte Sie auch interessieren