Generationenpolice

Grundstein für Ihr Kind

Legen Sie bereits heute den Grundstein für die Vorsorge Ihres Kindes. Mit der Generationenpolice zahlen Sie die Beiträge für die Kleinen und sind Versicherungsnehmer. Die versicherte Person ist das Kind. Sie selbst bestimmen, wann Sie dem Kind den Vertrag übergeben z. B. zum 18. Geburtstag, zum Berufsstart oder zur Hochzeit. Für die Übertragung (Schenkung) auf das Kind gelten teilweise hohe Freibeträge (abhängig vom Verwandtschaftsgrad).

Die Vorteile im Überblick

  • Zusätzliche Sicherheit

    Stirbt der Versorger während der Ansparzeit, werden die Beiträge vom Versicherer bis zum 25. Lebensjahr des Kindes weitergezahlt.

  • Flexibilität

    Ein Teil des Kapitals kann auch vorzeitig entnommen werden z. B. für den Führerschein, als Zuschuss für das erste Auto oder für das Studium.

  • Steuervorteile

    Den Zeitpunkt, wann Sie dem Kind den Vertrag übergeben, bestimmen Sie, z.B. 18. Geburtstag. Für die Übertragung (Schenkung) auf das Kind gelten hohe Freibeträge.

    Sie zahlen während der Sparphase keine Steuern. Und auch im Rentenbezug profitieren Sie von Steuervorteilen, da private Renten nur mit dem niedrigen Ertragsanteil zu versteuern sind.

  • Vorsorge weiter ausbauen

    Später kann Ihr Nachwuchs die Vorsorge auch weiter ausbauen z. B. um eine Berufsunfähigkeitsrente oder einen Familienschutz zu erweitern.