Unterstützung beim Kontenwechsel gemäß Zahlungskontengesetz
Gemäß dem Zahlungskontengesetz (ZKG) gelten seit dem 18. September 2016 gesetzliche Vorgaben für Unterstützungsleistungen bei der Nutzung der gesetzlichen Kontenwechselhilfe. Mit Ihrem ausdrücklichen Wunsch auf "Unterstützungsleistungen zum Kontenwechsel gemäß ZKG/gesetzlicher Kontenwechselhilfe" beauftragen Sie uns als Ihre neue Bank, den Kontenwechsel Ihres bisherigen Girokontos von Ihrer alten Bank zu uns einzuleiten.
So funktioniert die gesetzliche Kontenwechselhilfe
1. Ihre PSD Bank ist Hauptansprechpartner für einen gesetzlichen Kontenwechsel Ihres Girokontos neue Bank, zu der Sie Ihre Kontoverbindung wechseln möchten.
2. Wir übermitteln Ihre Kontenwechselermächtigung (siehe PDF "Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontenwechselhilfe“) an die übertragende Bank, also an Ihre alte Bank.
3. Ihre alte Bank übermittelt uns – Ihrer Weisung entsprechend – nach Erhalt der Kontenwechselermächtigung Informationen zu Ihrem alten Konto. Außerdem wird das alte Konto Ihren Vorgaben entsprechend geschlossen.
4. Ihre PSD Bank als empfangende schließt nach Erhalt der Informationen von Ihrer alten Bank den Kontenwechsel ab und nimmt weitere Unterstützungsleistungen vor, wenn Sie das wünschen.
Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontowechselhilfe
Kundeninformationsblatt zum Anspruch auf gesetzliche Kontowechselhilfe