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Zahn als Symbol für die Zahnzusatzversicherung der SDK.

Zahnzusatzversicherung

Mehr Schutz für Ihre Zähne? Einfach selbst regeln.

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    Bis zu 100 Prozent Erstattung

    Zeigen Sie der Welt Ihr schönes Lächeln. Die Zahnzusatzversicherung unseres Partners Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) bietet wirkungsvollen Schutz mit umfassenden Leistungen in einem transparenten Tarifsystem. Sie können wählen, ob Ihnen 50, 70, 90 oder 100 Prozent erstattet werden sollen. Sichern Sie sich eine hochwertige Versorgung für Ihre Zähne – ohne Wartezeiten, denn Ihr Versicherungsschutz gilt bereits ab dem ersten Tag.

    Ihre Vorteile

    Illustration: Hand, die mit zwei Fingern schnipst

    Einfach

    Sie erhalten einheitliche Leistungen in allen Tarifstufen. Außerdem können Sie vom 30. bis zum 65. Lebensjahr ohne Gesundheitsprüfung alle fünf Jahre in die nächsthöhere Tarifstufe wechseln, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert.

    Illustration: Lupe

    Transparent

    Alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind immer eingeschlossen und in jeder Tarifstufe ist genau geregelt, wie hoch Ihr Erstattungssatz von der gesetzlichen Krankenversicherung sowie von der SDK ist.  

    Illustration: Tacho mit Nadel im oberen Drehzahlenbereich

    Leistungsstark

    Zahnersatz, hochwertige Zahnbehandlungen sowie Prophylaxe sind in allen Tarifen enthalten. Neben Wurzel- und Parodontosebehandlungen sind auch kieferorthopädische Therapien nach Unfällen für Kinder und Erwachsene mitversichert.  

    Darum lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung

    Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet nur teilweise

    Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet Ihnen für Ihren Zahnersatz nur einen Festzuschuss. Dieser liegt bei ca. 60 Prozent der sogenannten Regelversorgung, was einem medizinisch ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlich vertretbaren Zahnersatz entspricht. Ebenso kommt die GKV bei kieferorthopädischen Behandlungen bei Kindern nur zum Teil oder gar nicht auf. Weiterhin übernimmt sie weder die Kosten für Kunststoff-Füllungen im Seitenzahnbereich noch für Akupunktur gegen Schmerzen.

    Illustration: Zahn mit Häkchen-Symbol

    Das leistet die Zahnzusatzversicherung der SDK für Sie

    Die Zahnzusatzversicherung greift da, wo die Zuschüsse der GKV nicht ausreichen und hohe Eigenbeteiligungen für die Versicherten entstehen. So profitieren Sie jederzeit von einer hochwertigen Zahnversorgung. Einsteigen könne Sie immer: Es gibt kein Höchstaufnahmealter.

    Die Zahnzusatzversicherung der SDK im Detail

    Highlights

    Hochwertige Leistungen

    Sie erhalten  in allen Tarifen einen hochwertigen Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Prophylaxe.

    GKV eingeschlossen

    Die Leistungen der gesetztlichen Krankenversicherung sind immer eingeschlossen.

    Kieferorthopädie

    Unabhängig von der GKV erstattet die SDK je nach Tarif 50, 70, 90 oder 100 % der Kosten – bis zur maximalen Erstattungshöhe.

    Umfangreiche Behandlungen

    Umfangreiche Wurzel- und Parodontosebehandlungen werden auch dann bezahlt, wenn die GKV nicht leistet.

    Schmerzausschaltung inklusive

    Kosten für Schmerzausschaltung werden bis maximal 200 Euro pro Jahr übernommen.

    Erstattung der Prophylaxe

    Prophylaxe wird in allen Tarifen bis maximal 200 Euro pro Jahr erstattet.

    Tarifleistungen im Überblick

     Zahn 50
    Zahn 70
    Zahn 90
    Zahn 100
    Zahnersatz
    Implantate, Brücken, Kronen
    Regelversorgung 100 %
    50 %70 %90 %100 %
    Zahnbehandlung
    Zahnfüllungen, Inlays, Onlays
    Wurzelbehandlung
    Parodontosebehandlung
    Hightech-Leistungen (z. B. Laserbehandlung)
    50 %70 %90 %100 %
    Gebührenordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte (GOZ)bis 3,5-fachbis 3,5-fachbis 3,5-fachbis 3,5-fach
    KFO für Kinder bis 18 Jahre
    Alle KIG1-Stufen
    50 %
    max. 1.500 €
    70 %
    max. 2.100 €
    90 %
    max. 2.700 €
    100 %
    max. 3.000 €
    KFO bei Unfall
    Erwachsene und Kinder
    50 %70 %90 %100 %
    Prophylaxe (pro Kalenderjahr)100 %
    max. 50 €
    100 %
    max. 100 €
    100 %
    max. 150 €
    100 %
    max. 200 €
    Zahnstaffel
    1. Kalenderjahr
    1. bis 2. Kalenderjahr
    1. bis 3. Kalenderjahr
    1. bis 4. Kalenderjahr

    500 €
    1.000 €
    1.500 €
    2.000 €

    700 €
    1.400 €
    2.100 €
    2.800 €

    900 €
    1.800 €
    2.700 €
    3.600 €

    1.000 €
    2.000 €
    3.000 €
    4.000 €
    Übergreifende RegelungenSchmerzausschaltung 100 %, max. 200 € pro Kalenderjahr; Verzicht auf Heil- und Kostenplan

    Ihr konkreter Beitrag

    Sie können Ihren persönlichen Beitrag ganz einfach online berechnen. 

    Beispiele zur Zahnzusatzversicherung der SDK – so lässt es sich sparen

    Hochwertiger Zahnersatz für Peter

    Peter, 56 Jahre, hatte schon immer Probleme mit seinen Zähnen. Vor Kurzem musste ihm aufgrund einer toten Wurzel ein Zahn gezogen werden. Da er jedoch keine sichtbare Zahnlücke haben wollte, entschied Peter sich nach Rücksprache mit seinem Zahnarzt für ein kostspieliges Implantat. Um die Kosten machte er sich dabei keine Sorgen, schließlich sind dank seiner Zahnzusatzversicherung der SDK mit dem Tarif „Zahn 90” 90 Prozent der Kosten abgedeckt.

    Gesamtkosten für Implantat
    mit vollständig verblendeter Metall-Keramik-Krone
    3.580 €
    Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung
    (inkl. 15 Prozent Bonus)
    510 €
    Leistung aus Tarif „Zahn 90”2.712 €
    Eigenbeteiligung358 €

    Keramik-Inlay für Ben

    Ben, 26 Jahre, benötigt aufgrund eines größeren Lochs in einem Backenzahn ein dreiflächiges Keramik-Inlay – eine speziell im Labor angefertigte Füllung. Die Kosten für dieses Inlay deckt die GKV nicht ab. Kein Problem, denkt sich Ben. Wozu hat er seine Zahnzusatzversicherung der SDK? Mit seinem Tarif „Zahn 50” bekommt er 50 Prozent der Kosten von der Versicherung erstattet.

    Gesamtkosten für dreiflächiges Keramik-Inlay
    600 €
    Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung
    30 €
    Leistung aus Tarif „Zahn 50”
    270 €
    Eigenbeteiligung300 €

    Unauffällige Zahnspange für Merle

    Die zwölfjährige Merle benötigt eine Zahnspange. Der Kieferorthopäde hat ihre Zahnfehlstellung in die Indikationsgruppe KIG 31 eingestuft. Die Kosten für die Regelversorgung übernimmt hier im Normalfall die GKV. Jedoch hat sich Merle mit ihren Eltern für Keramik-Brackets inklusive farbloser Vollbögen entschieden, die wiederum nicht mehr unter die Regelversorgung fallen und daher aus eigener Tasche gezahlt werden müssen. Für Merles Eltern ist das kein Problem, schließlich haben sie für die komplette Familie eine Zahnzusatzversicherung bei der SDK abgeschlossen. Mit ihrem Tarif „Zahn 70” bekommen Sie in diesem Fall 70 Prozent der Kosten bis zu einem Betrag von maximal 2.100 Euro erstattet.

    Gesamtkosten für Behandlung, Indikationsstufe 3,
    Keramik-Brackets inkl. farbloser Vollbögen
    2.250 €
    Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung
    600 €
    Leistung aus Tarif „Zahn 70”
    1.575 €
    Eigenbeteiligung75 €

    Das könnte Ihre Zahnzusatzversicherung kosten

    Um Ihnen einen Überblick über die Beitragshöhen unserer Zahnzusatzversicherung zu geben, finden Sie hier einige Beispiele.

     Zahn 50
    Zahn 70
    Zahn 90
    Zahn 100
    Kinder 0 - 15
    8,78 €
    14,04 €
    20,18 €
    22,64 €
    Alter 35
    6,39 €
    13,49 €
    24,89 €
    29,28 €
    Alter 45
    8,02 €
    17,82 €
    33,88 €
    39,90 €
    Alter 559,80 €
    22,90 €
    44,13 €
    52,02 €
    • Gut zu wissen: Die Zahn-Tarife bilden keine Alterungsrückstellungen. Von 21 bis 71 Jahre wird der Monatsbeitrag alle zehn Jahre automatisch angepasst.

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    1 KIG = Kieferorthopädische Indikationsgruppe; Der Schweregrad 3 (KIG 3) umfasst ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung erforderlich machen. Bis zum Ende des 17. Lebensjahres erstattet die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten. 

    Hier gelangen Sie zu unserer Kundeninformation nach § 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung.

     

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    FAQ zur Zahnzusatzversicherung

    Was muss ich beachten, wenn ich bereits behandlungsbedürftige Zähne habe?

    Zahnbehandlungen, die bereits geplant sind, werden nicht mitversichert.

    Welche kieferorthopädischen Behandlungen werden übernommen?

    Kinder erhalten Leistungen für Kieferorthopädie, wenn diese vor dem 18. Geburtstag begonnen werden. Bei Erwachsenen übernimmt die SDK Kosten für kieferorthopädische Leistungen, wenn sie aufgrund eines Unfalls notwendig sind.

    Was bedeutet GOZ?

    GOZ ist die Abkürzung für die Gebührenordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte.

    Wird auch gezahlt, wenn die gesetzliche Krankenversicherung keine Leistung erbringt?

    Erfolgt die Behandlung durch eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt mit Kassenzulassung, leistet die SDK die vollen 50, 70, 90 oder 100 Prozent. Erfolgt die Behandlung durch eine Privatzahnärztin oder einen Privatzahnarzt, nehmen wir eine fiktive Vorleistung in Höhe von 35 Prozent an.

    Was bedeutet „Regelversorgung 100 Prozent”?

    Der Begriff „Regelversorgung” bezeichnet die zahnmedizinischen Behandlungen, die erforderlich sind, um die Patientin oder den Patienten medizinisch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich zu versorgen. Die Regelversorgung bildet die Grundlage für den Festzuschuss, den die gesetzliche Krankenversicherung für Zahnersatzmaßnahmen zahlt. Entscheidet sich die oder der Versicherte, lediglich die Regelversorgung durchführen zu lassen, erstattet die SDK zusammen mit der GKV 100 Prozent der Kosten. Voraussetzung hierfür ist, dass der Heil- und Kostenplan mit Genehmigungsvermerk der GKV vorgelegt wird.

    Wie häufig erstattet die SDK meine Kosten für die professionelle Zahnreinigung?

    Je nach Tarifstufe erhalten Sie zwischen 50 und 200 Euro pro Jahr für Prophylaxe-Leistungen. Dabei gibt es keine Begrenzung für die Anzahl der Maßnahmen.

    Gibt es Wartezeiten?

    Nein, die Versicherung hat keine Wartezeit. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei den Tarifen „Zahn 50” (ZP5), „Zahn 70” (ZP7), „Zahn 90” (ZP9) und „Zahn 100” (ZP1) in den ersten vier Jahren eine sogenannte „Zahnstaffel” gilt. Danach gelten keine Begrenzungen mehr, sondern nur noch die Leistungssätze der individuellen Tarife.