Was macht die Stiftung Aufwind?
Die Stiftung Aufwind wurde 2003 von der PSD Bank Karlsruhe-Neustadt eG ins Leben gerufen. Anlass für die Gründung war der Wunsch nach einer nachhaltigen und langfristigen Unterstützung ausgewählter Projekte. Die Ressourcen für das seit jeher geleistete soziale Engagement der Bank sollten gebündelt werden, um noch wirkungsvoller agieren zu können. Mit der Stiftung Aufwind setzt die PSD Bank ihr Leitbild „Hilfe zur Selbsthilfe“ einmal mehr in die Tat um. Schon immer prägt der Fördergedanke das gesamte unternehmerische Handeln.
Sinnvolle Projekte, die finanzielle Unterstützung brauchen, findet man überall. Als regionale genossenschaftliche Bank hat sich die PSD Bank bewusst für ausgewählte Aufgaben in ihrem Geschäftsgebiet entschieden, die sie mit der Stiftung Aufwind langfristig und nachhaltig begleitet. Dabei steht die soziale Förderung und Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und Familien im Vordergrund. Um situationsgerecht und bedarfsorientiert zu helfen, pflegt die Stiftung engen persönlichen Kontakt mit den Verantwortlichen der einzelnen Projekte. Durch die regionale Einbindung und begleitende Aktionen zur Unterstützung der Projekte können die Erfolge direkt aus der Nähe miterlebt werden.
Eine langfristige und zuverlässige Begleitung
Unsere Projekte in der Region
Gemeinsam aktiv
Mehr erfahrenJuMA
Mehr erfahrenKinder-Palliativteam
Mehr erfahrenAWO-Kita Aufwind
Mehr erfahrenIntegration durch Sport
Mehr erfahrenIntegration durch die Begeisterung zum Fußball
Mehr erfahrenSpecial Olympics BW e.V.
Mehr erfahrenFrauen in Armut
Mehr erfahren
Ob Gemeinsam aktiv, JuMA, die palliative Betreuung, Kita Aufwind oder Integration durch Sport – Ihre Unterstützung kommt zu 100 % bei den Projekten an.
Helfen Sie mit und spenden Sie an die:
Stiftung Aufwind
IBAN: DE20 6609 0900 7447 6600 22
BIC: GENODEF1P10
PSD Bank Karlsruhe-Neustadt eG
Gerne stellen wir Ihnen eine steuerlich absetzbare Zuwendungsbestätigung aus. Bitte geben Sie daher als Verwendungszweck immer Ihren Namen und Adresse an.
Die Stiftung Aufwind ist als Stiftung des privaten Rechts als gemeinnützig anerkannt.
Die Stiftung Aufwind ist gemäß des § 44 a Abs. 4 EStG und des § 44 a Abs. 7 EStG als Stiftung des bürgerlichen Rechts als gemeinnützig anerkannt.