PSD OnlineBanking
Schriftzug Aufwind

Wir bewegen die Region

Als genossenschaftliche Bank fördern wir die Menschen und die Lebensräume in unserer Region.

Überblick Engagement

    Was macht die Stiftung Aufwind?

    Kinder die Startnummern auf dem Oberteil angeheftet haben und rennen.

    Die Stiftung Aufwind wurde 2003 von der PSD Bank Karlsruhe-Neustadt eG ins Leben gerufen. Anlass für die Gründung war der Wunsch nach einer nachhaltigen und langfristigen Unterstützung ausgewählter Projekte. Die Ressourcen für das seit jeher geleistete soziale Engagement der Bank sollten gebündelt werden, um noch wirkungsvoller agieren zu können. Mit der Stiftung Aufwind setzt die PSD Bank ihr Leitbild „Hilfe zur Selbsthilfe“ einmal mehr in die Tat um. Schon immer prägt der Fördergedanke das gesamte unternehmerische Handeln.

     

    Sinnvolle Projekte, die finanzielle Unterstützung brauchen, findet man überall. Als regionale genossenschaftliche Bank hat sich die PSD Bank bewusst für ausgewählte Aufgaben in ihrem Geschäftsgebiet entschieden, die sie mit der Stiftung Aufwind langfristig und nachhaltig begleitet. Dabei steht die soziale Förderung und Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und Familien im Vordergrund. Um situationsgerecht und bedarfsorientiert zu helfen, pflegt die Stiftung engen persönlichen Kontakt mit den Verantwortlichen der einzelnen Projekte. Durch die regionale Einbindung und begleitende Aktionen zur Unterstützung der Projekte können die Erfolge direkt aus der Nähe miterlebt werden.

    Eine langfristige und zuverlässige Begleitung

    Unsere Projekte in der Region

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    Zu sehen sind die Hände einer Person, die ein rotes Herz halten.

    Ob Gemeinsam aktiv, JuMA, die palliative Betreuung, Kita Aufwind oder Integration durch Sport – Ihre Unterstützung kommt zu 100 % bei den Projekten an.

    Helfen Sie mit und spenden Sie an die:

    Stiftung Aufwind

    IBAN: DE20 6609 0900 7447 6600 22
    BIC: GENODEF1P10
    PSD Bank Karlsruhe-Neustadt eG

    Gerne stellen wir Ihnen eine steuerlich absetzbare Zuwendungsbestätigung aus. Bitte geben Sie daher als Verwendungszweck immer Ihren Namen und Adresse an.

    Die Stiftung Aufwind ist als Stiftung des privaten Rechts als gemeinnützig anerkannt.


    Die Stiftung Aufwind ist gemäß des § 44 a Abs. 4 EStG und des § 44 a Abs. 7 EStG als Stiftung des bürgerlichen Rechts als gemeinnützig anerkannt.