Auch auf Reisen gut versorgt
Mit der Auslandsreise-Krankenversicherung unseres Partners Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) können Sie Ihren Urlaub entspannt genießen: Bei Erkrankung oder Unfall während Ihrer Auslandsreise zahlt die Auslandsreise-Krankenversicherung die Kosten der ärztlichen Behandlung. Auch für die Bergung oder den Rücktransport nach Deutschland ist die SDK für Sie da. Ihr Schutz beginnt mit dem Grenzübertritt.
Ihre Vorteile
Umfassende Leistungen
Die SDK übernimmt Behandlungen, Arznei-, Verband- und Heilmittel, Unterbringung, einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport und Unfall-Leistungen.
Flexible Absicherung
Der Versicherungsschutz gilt für mehrere Auslandsaufenthalte mit einer Dauer von maximal 56 Tagen je Reise im Kalenderjahr und ist bei Bedarf erweiterbar.
Günstige Tarife
Sie erhalten die Versicherung bereits ab einem Jahresbeitrag von 15,05 Euro pro Person oder 37,20 Euro für die ganze Familie. Bei einer Dauer-Police reduziert sich der Beitrag im zweiten Jahr.
Die Auslandsreise-Krankenversicherung im Überblick
Gut zu wissen: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen viele Kosten nicht
Die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen nur für Behandlungen in Ländern innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Dabei werden nur Beträge entsprechend der in Deutschland geltenden Kassensätze erstattet. Die Gesundheitssysteme in anderen Ländern weichen jedoch in der Regel vom deutschen ab, und je nach Wahl der Ärztin bzw. des Arztes oder Krankenhauses können die Kosten wesentlich höher liegen. Auch ein Rücktransport nach Deutschland wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Diese Leistungen bietet Ihnen die SDK
- Ambulante ärztliche Behandlung
- Arznei-, Verband- und Heilmittel
- Schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Reparaturen von Zahnersatz
- Transport zur stationären Heilbehandlung oder zur Notfallärztin bzw. zum Notfallarzt
- Behandlung und Unterbringung im Krankenhaus
- Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Kranken-Rücktransport
- Bergungskosten bis 5.000 Euro bei Unfall
- Kosten von bis zu 12.000 Euro bei Bestattung im Ausland oder Überführung ins Inland
- Todesfallleistung in Höhe von 5.000 Euro bei Unfalltod
- 24-Stunden-Notfrufservice
- Freie Wahl von Ärztin bzw. Arzt und Krankenhaus
Die Konditionen der SDK Auslandsreise-Krankenversicherung
Beiträge für die Single-Police – wenn Sie allein oder zu zweit reisen
Die Beiträge gelten für Reisen, die maximal 56 Tage dauern.
| Alter1 | Jahres-Police | Dauer-Police2 |
|---|---|---|
| Bis 60 Jahre | 15,05 € | 1. Jahr 15,05 € ab 2. Jahr 13,45 € |
| Ab 61 Jahren | 26,75 € | 1. Jahr 26,75 € ab 2. Jahr 23,85 € |
Beiträge für die Familien-Police – ein Pauschalbetrag für alle
Die Familien-Police versichert Sie, Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner bzw. Ihre Lebensgefährtin oder Ihren Lebensgefährten bis zum 60. Lebensjahr und alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie alle zusammen in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Die Konditionen beziehen sich auf Auslandsaufenthalte mit einer Dauer von maximal 56 Tagen.
| Alter1 | Jahres-Police | Dauer-Police2 |
|---|---|---|
| Versicherungsnehmerin bzw. Versicherungsnehmer, Ehepartnerin bzw. Ehepartner oder Lebensgefährtin bzw. Lebensgefährte bis 60 Jahre und alle Kinder bis zu einem Alter von 18 Jahren | 37,20 € | 1. Jahr 37,20 € ab 2. Jahr 33,20 € |
Beiträge für Langzeitreisende, die länger als 56 Tage im Ausland sind
Sie sind länger unterwegs? Dann lässt sich Ihr Versicherungsschutz erweitern. Sie müssen dafür zusätzlich zu den oben genannten Beiträgen pro Verlängerungstag und Person einen Zusatzbeitrag zahlen. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Single- oder Familien-Police handelt.
| Alter1 | Jahres-Police/Dauer-Police2 | Maximale Anzahl Verlängerungstage |
|---|---|---|
| Bis 60 Jahre | 2,00 € | 730 Tage |
| Ab 61 Jahren | 20,75 € | 365 Tage |
1 Das Lebensjahr ergibt sich aus dem aktuellen Kalenderjahr abzüglich des Geburtsjahres.
2 Bei der vergünstigten Dauer-Police verlängert sich der Versicherungsschutz stillschweigend um ein weiteres Kalenderjahr, wenn er nicht durch die Versicherungsnehmerin, den Versicherungsnehmer oder den Versicherer mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres schriftlich, also per Post, Fax oder E-Mail, gekündigt wird.
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