Der Mindestauszahlungsbetrag beträgt 25.000 EUR.
Auszahlungsbeträge unter 25.000 EUR sind nur bei Bauvorhaben nach Makler- und Bauträgerverordnung, Ablösungen von Darlehen und der Restauszahlung des Darlehens möglich.
Bitte beachten Sie, dass vor der ersten Auszahlung alle Auszahlungsvoraussetzungen gemäß Darlehensvertrag erfüllt sein müssen.